FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen

Franz, ein ausgepowerter Held der modernen Arbeit


Wie läuft das Erstgespräch ab?

Beim Erstgespräch verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck von mir und der Atmosphäre in meiner Praxis. Wir besprechen Ihre Ziele und welche Möglichkeiten sich öffnen, diese zu erreichen. Wir erstellen eine Diagnose und erarbeiten einen Therapieplan. Die Dauer und Intensität der Therapie hängen von der Art Ihrer Beschwerden bzw. Ihrer Diagnose ab. Auch eine kurze Imagination steht auf dem Programm, damit Sie die Methode kennenlernen.


Kostenzuschuss und Honorar?

Bei entsprechender Indikation übernimmt die Krankenversicherung einen Teil der Kosten. Diese Refundierung ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Weitere Informationen erhalten Sei bei unserem Erstgespräch.


Welcher Therapeut passt zu mir?

Die Beziehung zwischen Therapeut und Klient/In ist der Schlüssel zum Erfolg. Darum empfehle ich Ihnen ein erstes Kennenlerngespräch, in dem Sie prüfen, ob die Chemie stimmt, ob sich ein Vertrauensverhältnis aufbauen lässt.
Fühlen Sie sich wohl und angenommen, hat Ihr Therapeut ein offenes Ohr für Sie, behandelt er Sie wertschätzend und ist er kompetent in seiner Methode, finden Sie eine gute Basis für eine erfolgreiche Therapie.

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Ist die Verschwiegenheitspflicht sicher?

Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie.
§ 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet Psychotherapeuten sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse.

Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der Klienten, also z.B. gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen.

Die Verschwiegenheitspflicht der Psychotherapeuten ist somit wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der Ärzte.

Wünschen Klienten ausdrücklich eine Datenweitergabe an z.B. Versicherungen, ist eine wirksame Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht unerlässlich.


Wie kann ich einen Termin absagen?

Bereits vereinbarte Termine können bei unvorhergesehenen Ereignissen bis zwei Tage vorher abgesagt werden. Bei Nichteinhalten des Termins oder kürzerer Absage ist das Honorar zu begleichen.

Sie haben Fragen oder möchten ein Erstgespräch vereinbaren?